Donnerstag, 27. Mai 2010

der Volksstamm Sami

Dem in Schweden lebenden Volksstamm Sami soll im Grundgesetz der Status eines Volkes eingeräumt werden. Dies wurde am Dienstag vom Verfassungsausschuss verabschiedet. Der Verfassungsexperte Professor Ove Bring meinte zur Neuformulierung: „Wenn den Sami jetzt der Status eines Volkes eingeräumt wird, entspricht dies einer Hervorhebung im Sinne der Terminologie im Völkerrecht. Ein Volk hat in dieser Theorie ein wesentlich größeres Recht auf Selbstbestimmung als eine ethnische Minderheit“, so Bring. Die neue Formulierung war zustande gekommen, nachdem Sami gegen einen Grundgesetzentwurf protestiert hatten, in dem die Sami gemeinsam mit Tornedalsfinnen, Juden und Roma als ethnische Minderheiten unter besonderen Schutz gestellt wurden.

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